Christian Fust ist bereits seit 1994 als Rechtsanwalt tätig, seit 1996 als selbständiger Rechtsanwalt mit einer Kanzlei in Berlin Neukölln mit Spezialisierung auf das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seit 2008 ist er zudem als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht tätig. Die Kanzlei übernimmt aber selbstverständlich auch die Vertretung in anderen Rechtsgebieten wie dem Zivilrecht, Betreuungsrecht oder Pflegschaftsrecht und vertritt Sie gegenüber Behörden oder führen Schriftverkehr gegen gegnerische Rechtsanwälte. Im Mietrecht übernehmen wir bereits die Gestaltung des Mietvertrages und beraten Sie über dessen Durchführung bis hin zu einer eventuell nötigen Kündigung. Für Hauseigentümer übernehmen wir die ordnungsgemäße Verwaltung von Immobilien, bereiten Mieterhöhungen vor und führen Sie durch oder erstellen die Betriebskostenabrechnungen. Auch Deutsch-Polnischer Rechtsverkehr fällt in unser Aufgabengebiet. Durch die Zusammenarbeit unserer Kanzlei und mit polnischen Rechtsanwälten können wir Sie auch in Angelegenheiten in Polen umfassend vertreten und beraten. Sollten Sie Hilfe auf einem bestimmten Rechtsgebiet benötigen oder die Verwaltung Ihrer Immobilie in vertrauensvolle Hände geben wollen, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Christian Fust in Berlin Neukölln.
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