Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Organisatorisch ist das Deutsche Patent- und Markenamt dem Bundesministerium der Justiz nachgeordnet. Das DPMA ist mit etwa 2.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Dienststellen München, Jena und Berlin vertreten. Hauptsitz des Deutschen Patent- und Markenamts ist München. Gesetzlicher Auftrag des DPMA ist es, gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten sowie über bestehende gewerbliche Schutzrechte für Deutschland zu informieren. Wirksamer Schutz für Ideen - Als moderner Dienstleister bietet das Amt einen wirksamen Schutz für technische Erfindungen, Marken und Produktdesigns. Kleine und mittlere Unternehmen, die Großindustrie, Forschungseinrichtungen und auch Einzelerfinder erhalten wirksame Instrumente, um ihr geistiges Eigentum gegen unerwünschte Nachahmung zu verteidigen. Schutzrechtsinformation als Innovationsfaktor - Auch unabhängig von eigenen Schutzrechtsanmeldungen können Schutzrechtsinformationen Hilfestellung für unternehmerische Entscheidungen liefern. Die Information über Schutzrechte gewinnt zunehmend an Bedeutung und wird selbst zu einem Innovationsfaktor. Das DPMA bietet Schutzrechtsinformation über seine Internet-Dienste an. Das DPMA als Kooperationspartner - Das Deutsche Patent- und Markenamt als nationale Behörde ist Partner in einem Netzwerk nationaler, europäischer und internationaler Schutzrechtssysteme.
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